🥃 Bayerischer Kräuterlikör
Geschützte EU-Herkunftsangabe für Kräuterliköre aus Bayern: Auszüge aus Kräutern, Wurzeln, Blüten und Gewürzen in Alkohol, mit Zucker oder Honig gesüßt; mindestens 15 % vol.
Bayerischer Kräuterlikör ist eine geografische Angabe der EU für Liköre, die in Bayern aus Auszügen von Kräutern, Wurzeln, Blüten, Gewürzen, Früchten, Samen und Rinden in Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs hergestellt werden. Sie werden mit Zucker oder Honig gesüßt. Wie jeder Likör in der EU hat er mindestens 15 % vol.
Geschützter Name. „Bayerischer Kräuterlikör“ stand bereits in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 unter den deutschen geografischen Angaben der Kategorie Likör; heute ist der Name im Register eAmbrosia nach der Verordnung (EU) 2019/787 eingetragen. Ein solcher Likör darf in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken hergestellt werden.
Rohstoffe. Typische Zutaten sind Enzian- und Engelwurz, Bitterorangenschale, Nelke, Kümmel, Koriander, Anis, Zimt, Fenchel und Baldrianwurzel. Die Herkunftsregel ist besonders: Pflanzen, die in Bayern wachsen, müssen aus Bayern stammen, während andere auch anderswo bezogen werden dürfen.
Herstellung und Tradition. Die Zutaten werden abgewogen, zerkleinert und gemischt; die alkoholischen Auszüge entstehen durch Mazeration, Digestion oder Perkolation. Die Auszüge werden mit einer Wasser-Alkohol-Mischung verschnitten, einige Tage ausgezogen und gefiltert. Zum Schluss kommen flüssiger Zucker oder Honig hinzu, und manche Sorten reifen in Fässern. Laut bayerischer Beschreibung bewahrten Klöster und Burgen jahrhundertelang das Wissen über Kräuter.
Warum das für Sie wichtig ist. Die Angabe „Bayerischer Kräuterlikör“ auf dem Etikett beschreibt die bayerische Herkunft und ein durch Vorgaben festgelegtes Rezept, nicht eine gesundheitliche Wirkung der Kräuter: Solche Aussagen sind bei Getränken über 1,2 % vol. in der EU verboten. Zucker und Honig machen den Geschmack weicher, doch es bleibt Alkohol. Die WHO erinnert daran, dass es keine unbedenkliche Menge Alkohol gibt.
Fakten
| EU-Kategorie | Likör (Kategorie 33 der Verordnung (EU) 2019/787); geografische Angabe |
|---|---|
| Rohstoff | Kräuter, Wurzeln, Blüten, Gewürze, Früchte, Samen, Rinden; Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; Zucker oder Honig |
| Alkoholgehalt (% vol.) | mindestens 15 % vol. (EU-Mindestwert für Liköre) |
| Fasstyp | manche Sorten werden in Fässern gereift |
Wie es mit dem Thema „Spirituosen“ zusammenhängt
🥃 Bayerischer Kräuterlikör → ähnlich → 🌿 Bitter und Bitterspirituosen → Art von → 🥃 Spirituosen
Verbindungen
- Was es enthält
- 🍬 Zucker
- Worauf es wirkt
- 🍷 Alkohol und Gesundheit, 🍷 Trunkenheit am Steuer
- Gehört zu
- 🍸 Liköre
- Verwandt mit
- 🌍 Mitteleuropa
- Ähnlich und verschieden
- 🥃 Jägermeister, 🌿 Bitter und Bitterspirituosen, 🥃 Aguardiente de hierbas de Galicia, 🥃 Benediktbeurer Klosterlikör, 🥃 Cantueso Alicantino, 🥃 Chiemseer Klosterlikör, 🥃 Ettaler Klosterlikör, 🥃 Genepì del Piemonte, 🥃 Genepì della Valle d'Aosta, 🥃 Goldwasser, 🥃 Honiglikör (Honey liqueur)
Häufige Fragen
Stimmt es, dass Kräuterlikör gesund ist, weil er Heilpflanzen enthält?
Nein. Gesundheitsaussagen sind bei Getränken über 1,2 % vol. in der EU verboten; die Kräuter geben Geschmack, keine heilende Wirkung.
Welche Kräuter kommen in den Bayerischen Kräuterlikör?
Zum Beispiel Enzian- und Engelwurz, Bitterorangenschale, Nelke, Kümmel, Koriander, Anis, Zimt, Fenchel und Baldrian.
Müssen alle Zutaten aus Bayern stammen?
Nein: Pflanzen, die in Bayern wachsen, müssen von dort stammen; solche, die dort nicht wachsen, dürfen anderswo bezogen werden.
Womit wird der bayerische Kräuterlikör gesüßt?
Mit flüssigem Zucker oder Honig; nach EU-Recht hat ein Likör mindestens 15 % vol. und in der Regel mindestens 100 g/l Zucker.
Worin unterscheidet sich der Bayerische Kräuterlikör von Jägermeister?
Jägermeister ist eine eigene Marke aus Wolfenbüttel in Niedersachsen; „Bayerischer Kräuterlikör“ ist die geschützte Bezeichnung für in Bayern hergestellte Kräuterliköre.
Was Sie als Nächstes lesen können
- 🍷 Alkohol und Gesundheit — Alkohol in jedem Getränk ist in großen Mengen schädlich, und die Risiken steigen mit der Menge.
- 🌍 Mitteleuropa — Quark, Käse und Butter in der bäuerlichen Küche.
- 🌿 Bitter und Bitterspirituosen — Bittere Spirituosen: Bitter ab 15 % Vol.; Enzian ist ein Destillat aus Enzianwurzel; Bitterliköre sind süßer.
- 🥃 Jägermeister — Deutscher Kräuterlikör aus Wolfenbüttel: 56 Kräuter, Blüten, Wurzeln und Früchte werden in Alkohol angesetzt und reifen etwa ein Jahr in Eichenfässern.
- 🥃 Aguardiente de hierbas de Galicia — Galicischer Kräuterbrand auf Basis des Tresterbrands Orujo de Galicia mit mindestens drei Kräutern: EU-geschützte Bezeichnung, 37,5–50 % Vol., Zucker unter 100 g/l.
Ähnliches
🥃 Bayerischer Blutwurz · 🥃 Chiemseer Klosterlikör · 🥃 Benediktbeurer Klosterlikör · 🥃 Ettaler Klosterlikör · 🥃 Cantueso Alicantino · 🥃 Genepì del Piemonte
⚠️ Spirituosen enthalten Alkohol und sind nur für Erwachsene bestimmt. Alkohol schadet der Gesundheit. Nicht in der Schwangerschaft oder vor dem Autofahren trinken; Zutaten und mögliche Allergene auf dem Etikett prüfen.
Quellen
- GenussErbe Bayern (Bavarian State Ministry of Food, Agriculture and Forestry): Bayerischer Kräuterlikör — herbs, roots, blossoms, spices, fruits, seeds, barks (gentian, angelica, bitter orange, cloves, caraway, coriander, anise, cinnamon, fennel, valerian); maceration, digestion or percolation; sweetened with liquid sugar or honey; all seven Bavarian districts
- eAmbrosia — EU geographical indications register: Bayerischer Kräuterlikör (EUGI00000015323), spirit drink, Germany
- Regulation (EC) No 110/2008, Annex III as at 31.01.2020 (legislation.gov.uk): Germany — Bayerischer Gebirgsenzian (18. Gentian), Bayerischer Kräuterlikör and Blutwurz (32. Liqueur), Bärwurz (Other spirit drinks)
- Regulation (EU) 2019/787 on spirit drinks, Annex I: cat. 13 beer spirit (direct distillation of fresh beer < 86 %, min. 38 %, no flavouring, sweetening ≤ 20 g/l), cat. 18 gentian (min. 37.5 %, not flavoured), cat. 33 liqueur (min. 15 %, sugar from 100 g/l in general)
- Regulation (EC) No 1924/2006 on nutrition and health claims, Art. 4(3): no health claims on beverages over 1.2 % vol.
- WHO/Europe: No level of alcohol consumption is safe for our health (04.01.2023)
